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Strom und Gas an­melden

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Für Umzug Strom und Gas anmelden

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Den Rest übernehmen wir. Wenn du magst, kündigen wir sogar deinen alten Strom- oder Gasvertrag. Viel Spaß im neuen Zuhause!

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Unser Ökostrom kommt zu 100 % aus Wasserkraft. Und unser Erdgas reichern wir in unseren Anlagen in der Nordeifel mit Biogas an. So geht saubere Energie – und das zu fairen Preisen.

Noch Fragen zum Anmelden von Strom und Gas?

Kann ich immer den Strom- und Gasanbieter wechseln, wenn ich umziehe?

Viele Anbieter geben ein so genanntes Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Das gilt aber nicht, wenn dein alter Anbieter am neuen Wohnort zu den selben Konditionen liefern kann. Dann müsstest du regulär kündigen, um unseren günstigen Ökostrom zu bekommen.

Muss ich beim Umzug selbst Strom und Gas anmelden?

Normalerweise ja. Nur in größeren Mehrfamilienhäusern kommt es selten noch vor, dass die Vermieter sich um Strom und Gas kümmern. Dann sind die monatlichen Abschlagszahlungen in den Nebenkosten enthalten. Am besten schaust du in deinen Mietvertrag oder sprichst mit dem Vermieter, wenn du günstige Ökoenergie willst.

Wann muss ich Gas und Strom anmelden?

Vom Vertrag bis zum Lieferbeginn vergehen bis zu 3 Wochen. Besser, du gehst du auf Nummer sicher: Melde Strom und Erdgas an, sobald du deinen Einzugstermin kennst. 

Was passiert, wenn ich Strom und Gas nicht rechtzeitig anmelde?

Keine Angst, im Dunkeln sitzt du nicht. In der Regel übernimmt der regionale Grundversorger die gesetzlich zugesicherte Lieferung. Aber Achtung: Das ist meistens teuer! Es lohnt sich daher, sich rechtzeitig um einen günstigeren Strom- und Gasanbieter zu kümmern. Und nur dann kannst du auch sicher sein, nachhaltige Energie zu bekommen.

Jetzt sparen

Du ziehst um und brauchst Gas oder Strom? Super, dann such dir hier ein faires Angebot für Ökostrom oder Erdgas aus.

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Gibt es einen separaten Zähler für Wärmestrom?

Wählen Sie Ja für getrennte Messung

Erklärung: Hier besitzen Sie einen Zähler mit einem oder zwei Zählwerken (HT/NT), der nur den Wärmestrom misst, und einen weiteren, separaten Zähler mit einer eigenen Zählernummer für den Haushaltsstrom.

Eintarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler mit jeweils einem Zählwerk. Ein Zähler ist für die Messung des Haushaltsstroms, der Andere für die Messung des Wärmestroms zuständig.

Doppeltarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler, einer davon besitzt zwei Zählwerke. Teilweise wird dieser Zählertyp auch Zweitarifzähler genannt.

Wählen Sie Nein für gemeinsame Messung

Erklärung: Hier besitzen Sie einen einzigen Zähler (HT-/NT-Zählwerk), der Wärmestrom und Haushaltsstrom gemeinsam misst. Sie haben keinen weiteren, separaten Zähler mit eigener Zählernummer in der Lieferstelle.

Doppeltarifzähler gemeinsame Messung

Sie haben einen Zähler mit zwei Zählwerken. Dieser Zähler misst Haushaltsstrom und Wärmestrom zusammen.

Sie sind noch unsicher, welcher Tarif der richtige für Sie ist? Rufen Sie uns an 02251 77 39 39 7, unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.

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