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FAQs

Häufige Fragen und Antworten

Sind noch Fragen offen? Einfach anrufen unter 02251 774 760.

FAQs: Häufige Fragen und ihre Antworten

Soforthilfe für Gaskunden im Dezember

Was du über den „Dezemberabschlag“ 2022 wissen musst

Infos zur Soforthilfe für Gas im Dezember 2022 gibt’s hier.

Ab 1. Juli fällt EEG-Umlage weg

Sinkt jetzt mein Strompreis?

Zum 1. Juli 2022 sinkt der Arbeitspreis deines Stromtarifes um 3,723 Cent / kWh netto. Nach Berücksichtigung der Mehrwertsteuer ergibt sich eine Senkung von 4,43 Cent / kWh auf den Brutto-Arbeitspreis. Deinen neuen Strompreis kannst du in unserem Kundenportal einsehen. Wir senden dir eine Information über deinen neuen Strompreis auch noch per E-Mail zu. Wir geben die Senkung der EEG-Umlage vollständig an dich weiter.

 

Muss ich zum 1. Juli einen Zählerstand melden?

Für den Strom, den du ab dem 1. Juli verbrauchst, musst du keine EEG-Umlage mehr bezahlen. Damit wir bei deiner nächsten Jahresrechnung so genau wie möglich abrechnen können, für welche verbrauchte Menge du die EEG-Umlage noch zahlen musst (vor dem 1. Juli) und für welche nicht (nach dem 1. Juli), teile uns bitte deinen Zählerstand vom 30.6.2022 mit. Am besten gibst du den Zählerstand einfach in deinem Kundenportal ein.

 

Was passiert, wenn ich keinen Zählerstand melde?

Wenn du uns deinen Zählerstand vom 30.06.2022 nicht meldest, nehmen wir eine automatische Abgrenzung der Verbrauchsmengen vor. Diese wird auf Basis deines bisherigen Verbrauches errechnet.

 

Haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht?

Nein, durch die Senkung der EEG-Umlage ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht. Es handelt sich hierbei um eine staatliche Umlage, die LogoEnergie nicht beeinflussen kann. Weitere Informationen findest du hier.

 

Verfügbarkeit

Sind Produkte von LogoEnergie überall verfügbar?

LogoGas, LogoStrom, LogoAutostrom und LogoStrom für Nachtspeicher und Wärmepumpe sind grundsätzlich in ganz Deutschland verfügbar. Allerdings gibt es einige kleine Ausnahmen. Nach Eingabe der Postleitzahl bei deiner Bestellung kannst du prüfen, ob wir dich günstig beliefern können.

Kann ich LogoEnergie beziehen?

Ja, natürlich – sofern du einen separaten Gas- bzw. Stromzähler hast oder Strom zum Heizen nutzt.

Wechsel des Lieferanten

Wie funktioniert der Wechsel?

Schließ auf www.logoenergie.de einfach online einen Liefervertrag für dein gewünschtes Produkt ab. Dazu benötigen wir deine persönlichen Daten, die Zählernummer, den Jahresverbrauch und die Angabe deines jetzigen Versorgers (siehe letzte Rechnung). Nach Auftragserteilung erledigen wir alles Weitere für dich.

Wie lange dauert der Wechsel zu LogoEnergie?

Der Wechsel zu uns dauert in der Regel ca. 3 Wochen. Natürlich ist deine Energieversorgung in dieser Zeit gesichert.

Was kostet der Wechsel?

Der Wechsel zu LogoEnergie ist für dich kostenlos.

Wann kann ich zu LogoEnergie wechseln?

Grundsätzlich nach Einhaltung deiner vertraglichen Kündigungsfrist bei deinem jetzigen Versorger. Falls eine Preisanpassung stattgefunden hat, hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst sofort wechseln.

Muss ich den bisherigen Vertrag selbst kündigen?

Nein. Wenn du uns in deiner Bestellung den Kündigungsauftrag erteilt hast, kündigen wir deinen bisherigen Vertrag beim jetzigen Lieferanten und erledigen auch alle weiteren Formalitäten für dich.

Wie läuft der Übergang vom bisherigen Lieferanten zu LogoEnergie ab?

Den nahtlosen Übergang organisieren LogoEnergie und dein bisheriger Versorger untereinander. Während des Wechsels ist deine Versorgung mit Erdgas bzw. Strom lückenlos gesichert. Dein Zählerstand zum Zeitpunkt des Wechsels ist Grundlage
- für die Schlussrechnung des alten Versorgers und
- für uns die Basis für die zukünftige Verbrauchsermittlung.

Details zum Vertrag

Habe ich ein Widerrufsrecht?

Natürlich. Das Widerrufsrecht ist gesetzlich geregelt. Du hast das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen deinen Vertrag zu widerrufen – ohne Angabe von Gründen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über deinen Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen. Um die Widerrufsfrist zu wahren, reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.

Wie lange ist meine Vertragslaufzeit?

Deine Vertragslaufzeit kann unterschiedlich lang sein. Du hast die Wahl und kannst dich für einen Tarif entscheiden, der deinen Anforderungen entspricht. Mehr Informationen dazu erhältst du bei den jeweiligen Produkten.

Wie werden Preisänderungen mitgeteilt?

Wir kündigen Preisänderungen mindestens vier Wochen im Voraus per E-Mail an.

 

Ist ein Wechsel in einen anderen Tarif möglich?

Ein Tarifwechsel ist entsprechend der jeweiligen Vertragslaufzeit immer möglich. Den Wechsel in einen anderen Tarif kannst du einfach per E-Mail oder im Kundenportal beantragen.

Wie wird der monatliche Abschlag ermittelt und wann wird dieser eingezogen?

Der monatliche Abschlag berechnet sich aus dem Jahrespreis. Dieser wird pauschal durch 12 Monate geteilt und jeweils zum 1. eines Monats eingezogen. Die Abschlagszahlung erfolgt grundsätzlich rückwirkend.

Kann ich Neukunden werben?

Über diesen Link auf unserer Internetseite hast du die Möglichkeit, im Rahmen unseres Kunden-werben-Kunden-Programms Neukunden zu werben. Mit der erfolgreichen Empfehlung erhältst du mit deiner nächsten Verbrauchsabrechnung eine Gutschrift in Höhe von 30 €.

Abrechnung

Wie erfolgt die Berechnung?

Wir rechnen deinen Erdgas- bzw. Stromverbrauch einmal jährlich ab, nachdem du uns vorher den Zählerstand online mitgeteilt hast. Während des Zeitraums bis zur Jahresabrechnung erheben wir monatlich gleich hohe Teilbeträge (Abschlagszahlungen). Diese werden jeweils zum Monatsbeginn für den vorangegangenen Monat abgebucht.

Was ist der Unterschied zwischen kWh und m³?

Der Verbrauch deines Stromzählers wird vom Zähler in kWh abgelesen und direkt in kWh abgerechnet. Der Verbrauch deines Gaszählers wird auf dem Zähler in m³ gemessen. Die Abrechnung der verbrauchten Menge Gas muss jedoch in kWh erfolgen. Dazu erhalten wir durch deinen örtlichen Netzbetreiber einen sogenannten Umrechnungsfaktor. Mit diesem wird die verbrauchte Menge Gas in m³ in kWh umgerechnet. Den Umrechnungsfaktor findest du auf deiner Jahresrechnung.

Wie baut sich meine Jahresverbrauchsabrechnung auf?

Damit du deine Jahresabrechnung besser verstehst, haben wir hier ein paar Erläuterungen zusammen gestellt.

Rechnungserklärung 

Ist eine Zwischenabrechnung kostenpflichtig?

Nein, eine Zwischenabrechnung kann dir jederzeit ohne Entgelt zur Verfügung gestellt werden.

Von wem erhalte ich eine Kostenaufstellung durch Trocknungsgeräte?

Wir erstellen dir gerne aufgrund deines Mehrverbrauches eine Kostenaufstellung, welche problemlos bei deiner Versicherung vorgelegt werden kann. Notwendig ist hierzu lediglich der Nachweis über den Mehrverbrauch in Schriftform.

Zähler

Wen kann ich bei technischen Problemen ansprechen?

LogoEnergie nutzt das bestehende Netz des Netzbetreibers bei dir vor Ort. Bei einer technischen Störung bleibt der Netzbetreiber auch weiterhin dein Ansprechpartner. Dir entstehen dadurch selbstverständlich keine zusätzlichen Kosten.

Wer nimmt den routinemäßigen Zählerwechsel vor?

Wenn du LogoGas bzw. LogoStrom beziehst, ist der lokale Netzbetreiber für den routinemäßigen Zählerwechsel verantwortlich. Damit ist er auch dein Ansprechpartner.

Wie fällt auf, wenn Erdgas austritt?

Erdgas ist grundsätzlich geruchslos. Daher wird durch den örtlichen Netzbetreiber ein Duftstoff beigemischt. Diesen Geruch wirst du sicherlich bemerken. Sollte dir einmal ein Gasgeruch auffallen, zögere nicht und setz dich umgehend mit deinem örtlichen Netzbetreiber in Verbindung.

Wie ist die Vorgehensweise, wenn mein Zähler aufgrund eines Hausabrisses oder Änderung des Energiebezuges final ausgebaut wird?

Dein örtlicher Netzbetreiber nimmt den Ausbau des Zählers in der Regel vor. Nachdem er diesen ausgebaut hat, lässt er uns eine entsprechende Ausbaumeldung zukommen. Auf diese Meldung reagieren wir mit einer Abmeldung deines Vertrages zum Tag des Ausbaus. Die Übermittlungszeit des Netzbetreibers kann durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen. Hierzu wäre eine weitere Mitteilung durch dich durchaus sinnvoll, sodass wir die kommenden Abschläge einstellen können bis zur finalen Meldung des Netzbetreibers, sodass dir keine Mehrkosten entstehen.

Wärmestrom

Belieferung mit Wärmestrom

Sofern du über eine Wärmepumpe oder eine Nachspeicherheizung verfügst, können wir eine Belieferung mit Wärmestrom gewährleisten.

Wie sind die Schaltzeiten meines Wärmestromzählers?

Die Umschaltzeiten werden individuell durch den entsprechenden Netzbetreiber vorgegeben.

Was ist der Unterschied zwischen gemeinsamer und getrennter Messung?

Bei der gemeinsamen Messung wird der Wärmestromverbrauch gemeinsam mit dem Haushaltsstromverbrauch in einem Zähler gemessen. Bei der getrennten Messung wird der Haushaltsstromverbrauch getrennt vom Wärmestromverbrauch gemessen. Du besitzt in diesem Falle zwei unabhängig voneinander laufende Zähler.

Was ist der Unterschied zwischen einem Eintarif- und Doppeltarifzähler?

Ein Eintarifzähler besitzt lediglich ein Zählwerk. Es findet keine Unterscheidung nach Hochtarif (HT, tagsüber) und Niedertarif (NT, nachts) statt. Der Verbrauch für Hochtarif und Niedertarif wird zusammengefasst. Ein Doppeltarifzähler besitzt zwei Zählwerke. Es wird unterschieden nach Hochtarif (HT, tagsüber) und Niedertarif (NT, nachts). Demnach müssen hier jeweils beide Verbräuche angegeben werden.

Kundenservice nutzen

Kontakt zu LogoEnergie

Um einfach und schnell mit uns in Kontakt zu treten, kannst du uns per Telefon unter 02251 774 760 oder per E-Mail an info@logoenergie.de  erreichen.

Kundenportal nutzen

Als LogoEnergie-Kunde kannst du im Kundenportal  deine Kunden- und Vertragsdaten online verwalten. Ob Zählerstände, Abschlagszahlungen, Kontaktdaten oder Kosteninformationen: Alle wichtigen Daten kannst du hier rund um die Uhr einsehen, erfassen und ändern – schnell und unkompliziert.

Woher erhalte ich einen Energieausweis?

Einen Energieausweis kannst du bei deinem örtlichen Netzbetreiber beantragen. LogoEnergie kann dir diesen Energieausweis nicht ausstellen.

Einziehen und Ausziehen bzw. Ummelden

Umzug

Im Falle eines Umzuges hast du als LogoEnergie-Kunde bis zu sechs Wochen rückwirkend Zeit, deinen Aus- bzw. Einzug bekannt zu machen.

LogoEnergie bei Umzug mitnehmen

Bei Umzug an eine neue Lieferstelle kannst du LogoEnergie mitnehmen. Hierzu benötigen wir lediglich die Angaben der neuen Lieferadresse, die neue Zählernummer sowie das Einzugsdatum ab Schlüsselübergabe, damit wir dir ein Angebot für die neue Lieferstelle erstellen können. Sobald du das Angebot angenommen hast, beliefern wir dich in deinem neuen Zuhause.

Umzug hier melden. 

Im LogoEnergie Kundenportal Kunden- und Vertragsdaten ganz einfach online verwalten

„So einfach und unkompliziert“

Im LogoEnergie Kundenportal kann ich meine Kunden- und Vertragsdaten ganz einfach online verwalten - rund um die Uhr, schnell und unkompliziert.

Beratung Bestandskunden, Wechsel nachhaltiger Tarif

„Es passt einfach wunderbar!“

Auch als Bestandskunden werden wir immer stimmig beraten. Wir konnten einfach in einen nachhaltigen Tarif wechseln.

Stressfreier Wechsel ohne Papierkram

„Ich hab' jetzt auch Ökostrom“

Stressfreier und schneller Wechsel. Alles ging online, ohne überflüssigen Papierkram. Genau so muss es sein!

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Gibt es einen separaten Zähler für Wärmestrom?

Wählen Sie Ja für getrennte Messung

Erklärung: Hier besitzen Sie einen Zähler mit einem oder zwei Zählwerken (HT/NT), der nur den Wärmestrom misst, und einen weiteren, separaten Zähler mit einer eigenen Zählernummer für den Haushaltsstrom.

Eintarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler mit jeweils einem Zählwerk. Ein Zähler ist für die Messung des Haushaltsstroms, der Andere für die Messung des Wärmestroms zuständig.

Doppeltarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler, einer davon besitzt zwei Zählwerke. Teilweise wird dieser Zählertyp auch Zweitarifzähler genannt.

Wählen Sie Nein für gemeinsame Messung

Erklärung: Hier besitzen Sie einen einzigen Zähler (HT-/NT-Zählwerk), der Wärmestrom und Haushaltsstrom gemeinsam misst. Sie haben keinen weiteren, separaten Zähler mit eigener Zählernummer in der Lieferstelle.

Doppeltarifzähler gemeinsame Messung

Sie haben einen Zähler mit zwei Zählwerken. Dieser Zähler misst Haushaltsstrom und Wärmestrom zusammen.

Sie sind noch unsicher, welcher Tarif der richtige für Sie ist? Rufen Sie uns an 02251 77 39 39 7, unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.

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