Ab dem 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage für Stromverbraucher. Bisher haben Stromkunden die EEG-Umlage in Höhe von zuletzt 3,723 Cent/kWh (netto) mit ihrer Stromrechnung bezahlt. Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Auch „Ökostromumlage“ genannt, sollte sie dazu dienen, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren.
Sinkt jetzt mein Strompreis?
Zum 1. Juli 2022 sinkt der Arbeitspreis Ihres Stromtarifes um 3,723 Cent / kWh netto. Nach Berücksichtigung der Mehrwertsteuer ergibt sich eine Senkung von 4,43 Cent / kWh auf den Brutto-Arbeitspreis. Ihren neuen Strompreis können Sie in unserem Kundenportal einsehen. Wir senden Ihnen eine Information über Ihren neuen Strompreis auch noch per E-Mail zu. Wir geben die Senkung der EEG-Umlage vollständig an Sie weiter.
Muss ich zum 1. Juli einen Zählerstand melden?
Für den Strom, den Sie ab dem 1. Juli verbrauchen, müssen Sie keine EEG-Umlage mehr bezahlen. Damit wir bei Ihrer nächsten Jahresrechnung so genau wie möglich abrechnen können, für welche verbrauchte Menge Sie die EEG-Umlage noch zahlen müssen (vor dem 1. Juli) und für welche nicht (nach dem 1. Juli), teilen Sie uns bitte Ihren Zählerstand vom 30.6.2022 mit. Am besten geben Sie den Zählerstand einfach in Ihrem Kundenportal ein.
Was passiert, wenn ich keinen Zählerstand melde?
Wenn Sie uns Ihren Zählerstand vom 30.06.2022 nicht melden, nehmen wir eine automatische Abgrenzung der Verbrauchsmengen vor. Diese wird auf Basis Ihres bisherigen Verbrauches errechnet.
Haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, durch die Senkung der EEG-Umlage ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht. Es handelt sich hierbei um eine staatliche Umlage, die LogoEnergie nicht beeinflussen kann. Weitere Informationen finden Sie hier.